Allgemeines

Lippen-Kiefer-Gaumenspalten gehören zu den häufigsten angeborenen Fehlbildungen in Mitteleuropa. Ein Neugeborenes unter 500 Geburten kommt mit einer Lippen-Kiefer-Gaumenspalte zur Welt. Der Kreis der betroffenen Patienten und Eltern ist daher viel größer als man zunächst annehmen würde. Lippen-Kiefer-Gaumenspalten können einseitig und beidseitig, als vollständige und unvollständige Spalten entstehen (Abb. 1 & 2). Sind in der Familie bereits Lippen-Kiefer-Gaumenspalten bekannt, so ist die Wahrscheinlichkeit für das erneute Auftreten bei den folgenden Kindern erhöht. Aber auch für die genetischen Ursachen gibt es keinen geradlinigen Zusammenhang wie bei anderen angeborenen Erkrankungen. Hier empfiehlt sich die genetische Beratung durch einen Arzt für Humangenetik.

 

                    

Abb. 1: Einseitige LKG-Spalte                                           Abb. 2: Doppelseitige LKG-Spalte

 

Da bei Lippen-Kiefer-Gaumenspalten neben dem Aussehen auch viele Funktionen wie Sprechen, Schlucken und Hören beeinträchtigt sind, wird die Behandlung immer als gemeinsame Therapie von Spezialisten der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, der Kieferorthopädie, der Hals-Nasen-Ohrenheilkunde und der Phoniatrie/ Pädaudiologie und Logopädie durchgeführt. Durch dieses abgestimmte und ausgereifte Behandlungskonzept, das die Patienten bis zum Wachstumsabschluss begleitet, wird auch bei ausgeprägten Spaltformen eine Normalisierung des Aussehens und der Funktionen wie Essen und Trinken, Sprechen und Hören erreicht.

 

Das Behandlungskonzept der Göttinger Klinik

Trotz der Vielfältigkeit der Spaltformen und der unterschiedlichen Schweregrade ist der Behandlungsablauf weitgehend einheitlich. Die Reihenfolge und die Anzahl der Behandlungsschritte sind natürlich abhängig vom Schweregrad des Ausgangsbefundes, ebenso das zu erreichende Behandlungsergebnis. Im Überblick ergeben sich folgende Therapieschritte:

 


Erste Untersuchung des Kindes und Beratung der Eltern                             Direkt nach der Geburt, sobald es der Allgemeinzustand der Mutter und des Kindes erlaubt

in der Klinik für Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie und der

Poliklinik für Kieferorthopädie


Eingliederung der Gaumenplatte, Begin der präoperativen                          Kurz nach der Geburt

kieferorthopädischen Frühbehandlung (Abb. 3)


Phoniatrische – pädaudiologische Untersuchung und                                    Beratung der Eltern i.d.R. 3 Monate nach der Geburt

Beratung, zur Belüftung des Mittelohres und

Normalisierung des Gehörs


 

                    

Abb. 3: Gaumenplatte mit Stütze                                   Abb. 4: Eingesetzte Gaumenplatte

für die Nase                                                                        mit Ausformung der Nase

 

Anschließend beginnt die operative Phase der Behandlung:

 


Lippenspaltverschluss                                                                                           5. – 6. Lebensmonat, Kinder sollten 5000 – 6000 g Körpergewicht erreicht haben


Gaumenspaltverschluss                                                                                        11. – 13. Lebensmonat


 

                    

Abb. 5 Zustand nach Verschluss einer                             Abb. 6 Zustand nach Verschluss

einseitigen Spalte                                                                 einer doppelseitigen Spalte

 

Nach dem Abschluss der operativen Eingriffe schließt sich eine Phase des Wachstums und der Entwicklung an, in der die Sprachlautbildung beginnt und sich das Gebiss entwickelt. Hierzu sehen wir die Kinder mindestens einmal im Jahr in ihrem Geburtsmonat in einer interdisziplinären Sprechstunde am ersten Montag im Monat. Während dieser Zeit können folgende Behandlungen nötig werden:

 


Sprachheilbehandlung                                                                                           Falls erforderlich, mit Beginn der Sprachentwicklung


Beginn der kieferorthopädischen Behandlung                                                 Individuell abhängig vom Ausbildungsgrad der Spaltbildung


 

Sprachentwicklung / Logopädie / Phoniatrie

Da die rekonstruierte Muskulatur des weichen Gaumens einige Zeit benötigt, um ihre normale Funktion aufzunehmen und das Mittelohr ausreichend zu belüften sowie die Sprachlaute korrekt zu formen, finden neben der Ohruntersuchung auch regelmäßig Hörprüfungen und eine Überprüfung der Sprachentwicklung statt. Auch nach erfolgreichem Gaumenspaltverschluss können Form und Funktion des Gaumensegels von der Norm abweichen. Um diese Störungen zu bessern, wird, eine logopädische Übungsbehandlung verordnet, wenn Ihr Kind ein bestimmtes Entwicklungsalter erreicht hat. Diese Therapie hilft, das geschwächte und zu kurze Gaumensegel zu trainieren und eine eingeschränkte Sprachlautbildung zu verbessern.

 

Gebissentwicklung / Kieferorthopädie

In der Phase des Wechselgebisses, d. h. beim Übergang vom reinen Milchgebiss in das bleibende Gebiss entstehen häufig ausgeprägte Zahnfehlstellungen. Die Kieferorthopäden kontrollieren regelmäßig die Gebissentwicklung. Bei Bedarf werden einzelne Zahnfehlstellungen oder Fehlstellungen ganzer Zahngruppen mit herausnehmbaren und/oder festsitzenden Apparaturen korrigiert. Auch das Wachstum der Kiefer kann mit kieferorthopädischen Geräten beeinflusst werden. Damit die Gebissentwicklung und das Kieferwachstum harmonisch ablaufen können, ist es ratsam und erforderlich, dass Kinder mit Lippen-Kiefer-Gaumenspalten bis zum Abschluss des Wachstums in kieferorthopädischer Betreuung und Behandlung verbleiben.

 

Weitere operative Eingriffe (bei Bedarf)

Während der Wachstums- und Entwicklungsphase kann sich ergeben, dass die individuelle Entwicklung aufgrund der Spaltbildung trotz der operativen Korrektur unbefriedigend verläuft. In dieser Situation können bei Bedarf chirurgische Eingriffe erforderlich werden.

 


Kleine Korrekturen an Lippe und Naseneingang, evtl.                                       Falls erforderlich : 5 – 6 Jahre

sprachverbessernde Operationen (Velopharyngoplastik)


Knöcherne Überbrückung des Kieferspaltes                                                         Falls erforderlich: 8 – 11 Jahre (vor Durchbruch des seitlichen Schneide-

(sekundäre Osteoplastik)                                                                                           oder des Eckzahnes des bleibenden Gebisses)


Endgültige Korrekturen an der Nase und am                                                       Falls erforderlich: 15 – 18 Jahre

Gesichtsschädel, prothetische Versorgung


 

Verschluss der Kieferspalte

Sollte zum Zeitpunkt des Zahnwechsels des Eckzahnes noch eine Knochenlücke im Bereich des Zahnbogens existieren, so wird diese ab dem 10. Lebensjahr durch Knochenverpflanzung geschlossen. Zu diesem Zeitpunkt bricht in der Regel der bleibende Eckzahn durch, der dann in diese Lücke bewegt werden kann und ein festes knöchernes Lager vorfindet. Die genaue Festlegung des Operationszeitpunktes für die Knochenverpflanzung erfolgt in der gemeinsamen Sprechstunde mit den Kieferorthopäden.

 

Skelettale Korrekturen

Nur in seltenen Fällen ist mit den heutigen Behandlungskonzepten eine Wachstumsstörung des Oberkiefers nicht zu vermeiden, so dass auch mit kieferorthopädischen Mitteln allein keine regelrechte Verzahnung zu erreichen ist. Bei diesen Patienten ist nach Abschluss des Wachstums eine operative Verlagerung der Kiefer notwendig, um einen Ausgleich der gestörten Mittelgesichtsentwicklung zu erreichen. Dabei wird in enger Zusammenarbeit zwischen dem behandelnden Kieferorthopäden und dem Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgen eine kombinierte Therapie angewandt, bei der die Kiefer durch eine chirurgische Vorverlagerung des Oberkiefers und eine eventuelle Rückverlagerung des Unterkiefers in eine korrekte Beziehung zueinander gebracht werden.

 

Das Behandlungsteam

In Göttingen arbeiten Kollegen verschiedener Spezialabteilungen im Team zusammen. Koordiniert wird die Sprechstunde durch das Sekretariat von Prof. Dr. Dr. Schliephake, betreut durch Frau Ahlbrecht, die für Sie in der Regel die erste Ansprechpartnerin zur Terminvereinbarung ist.

Von mund-, kiefer- und gesichtschirurgischer Seite wird die Sprechstunde betreut durch Herrn Prof. Dr. Dr. Schliephake und seine Mitarbeiter/innen.

Die Kollegen/innen der Poliklinik für Kieferorthopädie, unter der Leitung von Herrn Prof. Dr. Meyer-Marcotty, kümmern sich um Fragen der Fehlstellungen der Zähne und Kiefer und übernehmen auch gerne, falls erforderlich, die kieferorthopädische Therapie.

Von Seiten der Abteilung für Phoniatrie und Pädaudiologie (Sprach-,Stimm- und kindliche Hörstörungen) erfolgt die Betreuung durch Herrn Prof. Dr. Olthoff und seine Mitarbeiter/innen.

Von Seiten der Klinik für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde erfolgt die Betreuung durch Herrn Prof. Dr. Laskawi und seine Mitarbeiter/innen.

 

Fragen / Anmeldungen / Neupatienten

Zur genaueren Information können Sie sich hier unsere Bröschüre zu diesem Thema herunderladen.

Überweiser, Eltern oder Patienten wenden sich bitte an Frau Ahlbrecht unter der Tel.Nr. +49 551 3963851 oder an Frau Neumann unter der Tel.-Nr. +49 551 3963858.